- Lehrfächerverteilung Im Detail sind die Mitwirkungsrechte und Pflichten des DA im Personalvertretungsgesetz (PVG) (bes. § 9 und 10) festgelegt. Der DA an der HLW Neumarkt am Wallersee versteht sich als effektive und konsequente gesetzliche Interessensvertretung. Wir sind bestrebt, alle nötigen Entwicklungen und Änderungen zu einer modernen, offenen und sich den Anforderungen der Zeit stellenden Schule mitzutragen. Damit wollen wir dazu beitragen, mittel- und langfristig die Qualität unserer Schule und damit unserer Arbeitsbedingungen zu erhalten und zu erhöhen. Wichtig ist uns die Sicherung der Arbeitsplätze – besonders auch jene der jungen KollegInnen. Einsparungen und „Reformen“ auf Kosten der Qualität der Schule lehnen wir - wie in der Vergangenheit - konsequent ab. |