Die Ferien dienen der Erholung und Entspannung. Sommerzeit ist Freizeit, Urlaubszeit, Lesezeit, Sport- und Abenteuerzeit, Kulturzeit, Ferialarbeitszeit und -- auch Lernzeit.
Bei schlechten Noten bitte nicht schimpfen und tadeln, sondern lieber gemeinsam nach Ursachen suchen, die künftig möglichst vom Schüler selbst verändert werden können.
Die Wiederholungsprüfung ist eine gute Chance zum Aufsteigen und für Schulerfolg!
In der letzten Schulwoche ist es sehr ratsam, sich alle Unterlagen herzurichten, die später zum Lernen gebraucht werden: Hefte, Mitschriften, kopierte Schularbeiten, Hausübungen, Skripten und Bücher.
Wichtig ist es, mit dem prüfenden Lehrer ein Gespräch über den zu lernenden Stoff zu führen: was ist besonders wichtig, Schwerpunkte, Eingrenzung des Stoffes !
Die nächsten 4 Wochen ausspannen und den Sommer genießen, die Schule weitgehend vergessen, ältere SchülerInnen können bei Ferialarbeiten neue Erfahrungen sammeln.
5 Wochen vor der Prüfung beginnt die LERNPLANUNG
Lernzeit: | 4 Wochen, bei 2 Prüfungen 1 Woche mehr. |
Tagesplan: | Am Vormittag 2-3 Lerneinheiten (je 45 Min.), die letzten 2 Wochen (Intensivphase) 3-4 Einheiten, abends 1-2 Einheiten je 30 Min. wiederholen des am Vormittag Gelernten, samstags 3-4 Einheiten Gesamtwiederholung. |
Wichtig: | vormittags (!!) lernen, nachmittags entspannen, abends wiederholen und abprüfen lassen. So bleibt trotz lernen viel Freizeit!! |
Beachte: | Lernzeit = Arbeitszeit +Pause = Gehirn lernt in den Pausen weiter ! Lernplan konsequent einhalten ! In der Lernphase genug schlafen und regelmäßig essen und trinken. Den Lernstoff gut einteilen, 2 Tage vor der Prüfung nur mehr wiederholen ! |
Guter Tipp: | Hausübungen und Schularbeitsbeispiele oder -themen üben! Möglichst teilweise (!) mit Gleichaltrigen lernen, abprüfen lassen (auch von Eltern). Wer etwas nicht versteht, braucht sofort Erklärung! Punktuelle Nachhilfe kann helfen ! |
Wichtig: | Eigenaktiv lernen – Fremdhilfe nur, wenn unbedingt notwendig ! |
Eltern: | Lernvertrag aushandeln ! Belohnungspunkte geben, Eintausch gegen einen Wunsch des Schülers (erhöht die Lernmotivation oft erheblich !). |
Gemäß § 52 (mittlere Schulen und § 65 SchOG (höhere Lehranstalten) haben berufsbildende Schulen die Aufgabe neben der Vermittlung von Allgemeinbildung auch jene fachliche Bildung zu vermitteln, welche zur Ausübung eines Berufes befähigt.
Die Bildungs- und Lehraufgaben aller Unterrichtsgegenstände sehen daher berufsbezogene Aspekte vor. Insbesondere in den Unterrichtsbereichen Wirtschaft, Politik und Recht, Informationsmanagement und Ernährung, Gastronomie und Hotellerie werden jene Inhalte vermittelt, die für die einschlägigen Berufsfelder und beruflichen Berechtigungen erforderlich sind.
Im Unterrichtsgegenstand Küche und Service wird gefordert, dass die Schülerinnen und Schüler Speisen und Getränke herstellen und servieren und Gäste betreuen und beraten können. Dabei sind die Anforderungen der Praxis sowohl hinsichtlich der verwendeten Lebensmittel und Getränke (einschließlich Alkoholika) sowie der zubereiteten Speisen als auch hinsichtlich des persönlichen Erscheinungsbildes und der Umgangsformen zu beachten.
Für die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände ist daher die Einhaltung der Vorschriften zur persönlichen Hygiene sowie das Tragen von entsprechender Berufs- und Arbeitskleidung erforderlich, die jener der Berufsbilder Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau bzw. Koch/Köchin entspricht.