Schulordnung
Stundeneinteilung
1. Stunde | 7.30 - 8.20 Uhr | 7. Stunde | 12.50 - 13.40 Uhr |
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2. Stunde | 8.20 - 9.10 Uhr | 8. Stunde | 13.40 - 14.30 Uhr |
3. Stunde | 9.25 - 10.15 Uhr | 9. Stunde | 14.30 - 15.20 Uhr |
4. Stunde | 10.15 - 11.05 Uhr | 10. Stunde | 15.20 - 16.10 Uhr |
5. Stunde | 11.10 - 12.00 Uhr | 11. Stunde | 16.10 - 17.00 Uhr |
6. Stunde | 12.00 - 12.50 Uhr |
Mittagspausen: 12.00 - 12.50 (6. EH) oder 12.50 - 13.40 (7. EH)
Hausordnung
Ordnung
Unterrichtsräume, Gänge, Stiegenhäuser und Toiletten müssen sauber gehalten werden. Jede Art von Müll kommt in die bereitgestellten Behälter. In den Klassen wird der Müll getrennt (verschiedene Behälter) und zweimal von den SchülerInnen (Mittwoch und Freitag) in jeder Unterrichtswoche entsorgt. Keinesfalls darf der Müll in den Bänken und Kästen gelagert werden. Aus den Fenstern darf nichts hinausgeworfen werden. Das Kauen von Kaugummi ist nicht gestattet. Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden. Am Ende jedes Unterrichtstages müssen die Klassen ordentlich aufgeräumt, die Unterrichtsmaterialien in den Bankfächern oder Kästen verstaut, die Sessel aufgestuhlt, die Tafel gelöscht, die Fenster geschlossen und alle Lichter abgedreht werden.
Beim Verlassen der Klassenräume sind grundsätzlich alle Wertgegenstände mitzunehmen. Geschirr, Besteck oder Gläser dürfen nicht in die Klassen mitgenommen werden. Ebenso ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Haarglätter/Föhn u. dgl. in die Schule mitzubringen. Fensterbänke sind weder innen noch außen Ablagen! Wegen eines Besuches oder Anrufes können SchülerInnen nicht aus dem Unterricht geholt werden mit Ausnahme Genehmigung Direktion.
Umgangsformen
Alle SchülerInnen haben sich gegenüber den Mitschüler:innen rücksichtsvoll und kollegial zu verhalten. Konflikte und Differenzen sind in ruhiger und sachlicher Weise auszutragen. Höfliche Umgangsformen des Alltags (Grüßen etc.) und ein zivilisierter Umgangston sind selbstverständlich.
Kleidung
Auf angemessene, saubere und gepflegte Kleidung wird Wert gelegt. Im fachpraktischen Unterricht ist die entsprechende Berufskleidung zu tragen. Im Fach „Bewegung und Sport“ müssen ausnahmslos Turnkleidung und rutschfeste Sportschuhe getragen werden.
Garderobe / Hausschuhpflicht
Die SchülerInnen betreten die Schule durch den Schülereingang, wechseln in der Garderobe die Schuhe und versperren in ihrem Garderobenschrank die Überbekleidung. Mäntel, Schuhe bzw. Stiefel und Schirme dürfen daher nicht in den Unterrichtsräumen abgelegt werden. Die Garderobe ist nicht für die Aufbewahrung von Wertgegenständen und Bargeld vorgesehen! Im Haus dürfen nur Hausschuhe (mit abriebfesten Sohlen) getragen werden. Socken sind keine Hausschuhe! Es besteht (besonders in Notfallsituationen) Verletzungsgefahr.
Der Aufenthalt in der Garderobe ist nur zum Umkleiden gestattet. Jede/-r Schüler:in bekommt einen verschließbaren Garderobenschrank. Das Vorhangschloss (Bügelstärke mindestens 4 mm) ist selbst mitzubringen. Zum Schulschluss ist der Garderobenschrank auszuräumen, zu reinigen und das Vorhangschloss abzunehmen.
Entlassen und Fernbleiben vom Unterricht / Krankheit
Vorzeitiges Entlassen aus dem Unterricht ist nur möglich, wenn die SchülerInnen eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorlegen, aus der genau hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und wohin der/die Schüler:in entlassen werden soll. Bitten um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht sind der Direktion/dem Klassenvorstand vom Erziehungsberechtigten bzw. der/dem eigenberechtigten Schüler:in schriftlich ehestmöglich vorzulegen.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Krankheit muss die Schule am ersten Tag der Erkrankung/der Verhinderung in der Früh telefonisch verständigt werden. Die Dauer des Krankenstandes/der Verhinderung ist schriftlich zu bestätigen.
Erkrankt ein/e Schüler:in während der Unterrichtszeit, muss sie/er sich nach Abmeldung beim/bei der unter-richtenden Lehrer:in oder Klassenvorstand/in, in der Direktion melden, damit entsprechende Maßnahmen (Abholung, Arzt) veranlasst werden können.
Pünktlichkeit: Jedes Zuspätkommen wird im Klassenbuch mit Minutenangaben vermerkt.
Pausen / Aufenthalt in der Schule
Nur in der großen Pause und in der Mittagspause darf das Schulgebäude verlassen werden. Der Aufenthaltsbereich erstreckt sich auf dem Innenhof und vor der Schule bis zum Brunnen. In der Mittagspause bzw. in Freistunden dürfen auch die Supermärkte in der Nachbarschaft besucht werden. Aufenthaltsräume in der Schule sind die Foyers und die Gänge, ausgenommen der Bereich vor dem Getränkeautomaten im ersten Stock. Nicht gestattet ist der Aufenthalt im Fahrradkeller, in den Garderoben (außer zum Umziehen) und im Bereich anderer Schulen des Schulzentrums. Alle SchülerInnen haben sich mit dem Läuten wieder in den Klassen einzufinden.
Den Schüler:innen ist der Aufenthalt im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeit zwischen 7:00 und 18:00 Uhr erlaubt, sofern die Notwendigkeit besteht (etwa wegen ungünstiger Busverbindungen). Eine Beaufsichtigung erfolgt nicht. In Freistunden und Wartezeiten nach Unterrichtsschluss müssen sich die SchülerInnen in den Foyers aufhalten (nicht in den Garderoben!). Die SchülerInnen haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird. Das Verlassen des Aufenthaltsbereiches während der geschlossenen Unterrichtszeit (das ist zwischen 7:25 und 12:00/12:50 Uhr bzw. von 12:50/13:45 und 17:00 Uhr) ist nicht erlaubt.
Rauchen/Alkohol
Laut Gesetz besteht im gesamten Schulbereich absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Dies gilt auch für alle Formen von elektronischen/rauchfreien Zigaretten und alle Formen von Snus. Die Gemeindeverordnung über das Rauchverbot im Schulzentrum ist einzuhalten. Dieses Verbot gilt auch für alle Schulveranstaltungen.
Schäden
Die Einrichtungen der Schule und Unterrichtsmittel werden von der öffentlichen Hand, also letztendlich vom Steuerzahler zur Verfügung gestellt. In der Schule und im Schulbereich ist daher auf schonendste Behandlung aller Einrichtungen und Gegenstände zu achten. Schülerinnen haben selbst verursachte Schäden sofort zu melden und sind zur Wiedergutmachung verpflichtet. Haftende sind die Erziehungsberechtigten bzw. der/die eigenberechtigte Schüler:in.
Sicherheit / Unfall
Das Sitzen auf Fensterbänken, Stiegengeländern und Heizkörpern ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Gleiches gilt für das Hinauslehnen aus den Fenstern. Um Unfälle zu vermeiden, darf im gesamten Schulgebäude nicht gelaufen oder getobt werden. Bei Verletzung eines/-er Schülers/-in ist Erste Hilfe zu leisten und sofort ein/-e Lehrer:in und die Direktion zu verständigen.
Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nicht in die Schule, zu Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen mitgebracht werden. Diese sind unverzüglich abzunehmen und nach Beendigung des Schultages bzw. der Veranstaltung nur dem Erziehungsberechtigten auszuhändigen. Dies sind Objekte, die geeignet sind, einem anderen Verletzungen zuzufügen mit Ausnahme von Gegenständen, die zum schulischen Gebrauch benötigt werden (z.B. Messer in Küche).
Handys
Die Mitnahme von digitalen Endgeräten (Smartphones, Tablets, Laptops, u.ä…) in die Schule und ihre Benützung im Unterricht ist prinzipiell erlaubt und erwünscht, solange folgende Grundregeln eingehalten werden:
- Während des Unterrichts sind die Geräte nur für schulische Zwecke zu verwenden
- Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen keine Personen (MitschülerInnen, Lehrpersonen, Verwaltungs-personal, usw…) fotografiert oder gefilmt werden und in keine Social Media Beiträge einbezogen werden
- Lehrpersonen können für einzelne Unterrichtsstunden die Benützung von digitalen Endgeräten untersagen
- „Handyfreie“ Zonen (z.B. das Schulrestaurant, der Turnsaal) sind gesondert gekennzeichnet.
Parken
Für Parken im Schulbereich gilt die StVO. Fahrräder und Mopeds sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Für PKWs stellt die Direktion einige Dauer-Parkkarten für den gelb markierten Schülerbereich zur Verfügung.
Maßnahmen zur Sicherheit, zur Prävention und zum Kinderschutz in der Schule
Es wurde vom Krisenteam ein Kinderschutzkonzept erstellt. Dieses ist von allen Beteiligten einzuhalten. Die Klassen- bzw. Jahrgangsvorständ:innen werden angehalten, dieses mit den Schüler:innen zu besprechen. § 4 der Schulordnung wird umgesetzt.
Berechtigung zum Aufenthalt in Schule
Nur jene Personen sind berechtigt, sich in der Schule aufzuhalten, wenn sie verpflichtet sind (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Verwaltungspersonal), für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ein rechtliches Interesse am Aufenthalt in der Schule haben, eine Vereinbarung, die zum Aufenthalt berechtigt, vorlegen können oder von der Schulleitung zum Aufenthalt in die Schule eingeladen worden sind. Hunde oder andere Haustiere ist der Aufenthalt in der Schule untersagt (Ausnahme, wenn sie für die Unterrichtsarbeit unerlässlich sind).
Teilnahme an Schulveranstaltungen
Schülerinnen und Schüler haben an den für sie vorgesehenen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ausnahme sind mehrtägige Schulveranstaltungen, welche aus bestimmten Gründen nicht besucht werden können. Diese Gründe sind den Lehrpersonen im Vertrauen darzulegen.
Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler haben im Unterricht und bei Schulveranstaltungen durch ihr Verhalten die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Sie haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten. Sie haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.
Sicherheitsbelehrungen
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Gebrauch von Geräten, die eine Gefährdung verursachen können, auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen (dies betrifft insbesondere die Küchen). Verletzt eine Schülerin oder ein Schüler die Sicherheitsvorschriften, ist sie bzw. er nachbeweisbar zu ermahnen (Eintragung ins Klassenbuch) und ihr bzw. ihm der Ausschluss von der weiteren Teilnahme an diesem Unterricht am betreffenden Tage anzudrohen. Bei einem weiteren Verstoß gegen diese Sicherheitsvorschriften ist sie bzw. er an diesem Tage vom Unterricht auszuschließen. Der dadurch versäumte Unterricht ist wie ein Unterricht zu behandeln, dem unentschuldigt ferngeblieben wurde. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ist bei beiden Fällen unverzüglich zu verständigen.
Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die entsprechenden Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes. Zudem können durch den Direktor erzieherische Maßnahmen in Sinne eines Dienstes an der Gemeinschaft angeordnet werden.