• HLW-Classic zwischen 3. und 4. Jahrgang
• HLW-KuK zwischen 2. und 5. Jahrgang
• FW zwischen 2. und 3. Klasse
• HLW-Classic 3 Monate – zwischen 1. Juni und 1. Montag im Oktober
• HLW-KuK 2 Monate – zwischen 2. und 5. Klasse (keine Verkürzungen)
• FW 2 Monate– zwischen 1. Juni und Schulanfang im September
• In Betrieben der Wirtschaft, des Tourismus, der Verwaltung und der Ernährung, insbesondere im Bereich Küche, Service u. Rezeption sowie in Büros, Kanzleien, Reisebüros usw.
• Im Inland oder im Ausland
• Ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen der Schulart entspricht
• Die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können
• Einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen
• Über Pflichten und Rechte eines Arbeitsnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können
• Sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können
• Aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen
• Ferialpraktikanten haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr
• Entlohnung laut Kollektivvertrag
• Praktikum kann auch im Ausland (vorzugsweise in einem EU-Mitgliedsland) absolviert werden
• Für Praktika im EU-Ausland werden Erasmus+ Förderungen ausbezahlt
• Eine Liste von möglichen Partnerbetrieben liegt in der Schule auf
• Ansprechperson | Erasmus+ Projektbetreuung: Mag. Thomas Altmanninger (t.altmanninger@hlw-neumarkt.at)
• Unter folgenden Links zum downloaden:
• Arbeitsvertrag Deutsch
• Arbeitsvertrag Englisch (für Auslandspraktika)
• In 3-facher Originalausführung (für den Betrieb, die Eltern und die Schule)
• Verständigung der Schule – Fachvorstand (bei KuK Administrator)
• Neuer Betrieb muss gesucht werden und neue Verträge müssen abgegeben werden
• Den Betrieb besichtigen
• Unterkunft und Verpflegung abklären
• Arbeitszeit und freie Tage besprechen
• Entlohnung abklären
• Arbeitskleidung besprechen
• Ärztliche Bestätigung an die Schule schicken
• Bildungsdirektion entscheidet bei längerem Ausfall über Nachholen bzw. Stundung der fehlenden Wochen
• Praxis muss bis zum Beginn des 5. Jahrganges abgeschlossen sein
• Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 (38,5) Stunden ist auf fünf Tage aufzuteilen
• Tägliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall acht Stunden
• Für Jugendliche muss jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben
• Für SchülerInnen der HLW-Classic findet ein Informationsabend am Ende des 2. Jahrganges statt
• Für SchülerInnen der Fachschule und der HLW-KuK findet der Elternabend Anfang Oktober der 2. Klasse statt
• Broschüre der Arbeiterkammer Salzburg: Das Pflichtpraktikum im Hotel und Gastgewerbe
Unter der folgenden Seite www.ferialpraxis.info sind Praktikumsstellen zu finden.
Hinweis: Wird das Praktikum (3 Monate) nicht im Bereich Hotel oder Gastronomie abgelegt, fehlen die damit verbundenen Berechtigungen.