Praktikum
Informationen zum Pflichtpraktikum
Wann muss das Pflichtpraktikum absolviert werden?

• HLW-Classic zwischen 3. und 4. Jahrgang
• HLW-KuK zwischen 2. und 5. Jahrgang
• FW zwischen 2. und 3. Klasse

Wie lange?

• HLW-Classic 3 Monate – zwischen 1. Juni und 1. Montag im Oktober
• HLW-KuK 2 Monate – zwischen 2. und 5. Klasse (keine Verkürzungen)
• FW 2 Monate– zwischen 1. Juni und Schulanfang im September

Wo?

• In Betrieben der Wirtschaft, des Tourismus, der Verwaltung und der Ernährung, insbesondere im Bereich Küche, Service u. Rezeption sowie in Büros, Kanzleien, Reisebüros usw.
• Im Inland oder im Ausland

Der Schüler / Die Schülerin soll:

• Ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen der Schulart entspricht
• Die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können
• Einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen
• Über Pflichten und Rechte eines Arbeitsnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können
• Sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können
• Aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen

Verdienst?

• Ferialpraktikanten haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr
• Entlohnung laut Kollektivvertrag

Praxis im Ausland | Erasmus+ Programm

• Praktikum kann auch im Ausland (vorzugsweise in einem EU-Mitgliedsland) absolviert werden
• Für Praktika im EU-Ausland werden Erasmus+ Förderungen ausbezahlt
• Eine Liste von möglichen Partnerbetrieben liegt in der Schule auf
• Ansprechperson | Erasmus+ Projektbetreuung: Mag. Thomas Altmanninger (t.altmanninger@hlw-neumarkt.at)

Praktikanten- und Arbeitsvertrag

• Unter folgenden Links zum downloaden:
Arbeitsvertrag Deutsch
Arbeitsvertrag Englisch (für Auslandspraktika)
• In 3-facher Originalausführung (für den Betrieb, die Eltern und die Schule)

Probleme während der Praxis

• Verständigung der Schule – Fachvorstand (bei KuK Administrator)
• Neuer Betrieb muss gesucht werden und neue Verträge müssen abgegeben werden

Empfehlungen für die Praxis

• Den Betrieb besichtigen
• Unterkunft und Verpflegung abklären
• Arbeitszeit und freie Tage besprechen
• Entlohnung abklären
• Arbeitskleidung besprechen

Bei Krankheit bzw. Unfall

• Ärztliche Bestätigung an die Schule schicken
• Bildungsdirektion entscheidet bei längerem Ausfall über Nachholen bzw. Stundung der fehlenden Wochen
• Praxis muss bis zum Beginn des 5. Jahrganges abgeschlossen sein

Richtlinien zur Arbeitszeit

• Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 (38,5) Stunden ist auf fünf Tage aufzuteilen
• Tägliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall acht Stunden
• Für Jugendliche muss jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben

Informationen

• Für SchülerInnen der HLW-Classic findet ein Informationsabend am Ende des 2. Jahrganges statt
• Für SchülerInnen der Fachschule und der HLW-KuK findet der Elternabend Anfang Oktober der 2. Klasse statt
• Broschüre der Arbeiterkammer Salzburg: Das Pflichtpraktikum im Hotel und Gastgewerbe

Praktikumsstellen

Unter der folgenden Seite www.ferialpraxis.info sind Praktikumsstellen zu finden.

Hinweis: Wird das Praktikum (3 Monate) nicht im Bereich Hotel oder Gastronomie abgelegt, fehlen die damit verbundenen Berechtigungen.

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Neumarkt am Wallersee
Siedlungsstraße 11
5202 Neumarkt am Wallersee
T
+43 (0) 6216-4498
F
+43 (0) 6216-7872
E
sekretariat@hlw-neumarkt.at
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