Schulen für wirtschaftliche Berufe
Gemäß § 52 (mittlere Schulen und § 65 SchOG (höhere Lehranstalten) haben berufsbildende Schulen die Aufgabe neben der Vermittlung von Allgemeinbildung auch jene fachliche Bildung zu vermitteln, welche zur Ausübung eines Berufes befähigt.
Die Bildungs- und Lehraufgaben aller Unterrichtsgegenstände sehen daher berufsbezogene Aspekte vor. Insbesondere in den Unterrichtsbereichen Wirtschaft, Politik und Recht, Informationsmanagement und Ernährung, Gastronomie und Hotellerie werden jene Inhalte vermittelt, die für die einschlägigen Berufsfelder und beruflichen Berechtigungen erforderlich sind.
Im Unterrichtsgegenstand Küche und Service wird gefordert, dass die Schülerinnen und Schüler Speisen und Getränke herstellen und servieren und Gäste betreuen und beraten können. Dabei sind die Anforderungen der Praxis sowohl hinsichtlich der verwendeten Lebensmittel und Getränke (einschließlich Alkoholika) sowie der zubereiteten Speisen als auch hinsichtlich des persönlichen Erscheinungsbildes und der Umgangsformen zu beachten.
Für die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände ist daher die Einhaltung der Vorschriften zur persönlichen Hygiene sowie das Tragen von entsprechender Berufs- und Arbeitskleidung erforderlich, die jener der Berufsbilder Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau bzw. Koch/Köchin entspricht.